Die FDP.Die Liberalen Nidwalden fassen Abstimmungsparolen zu den Vorlagen vom 25. November

Die FDP.Die Liberalen Nidwalden haben an der Parteiversammlung vom 31. Oktober 2018 die Parolen zu den Abstimmungen vom 25. November 2018 gefasst. Die Versammlung sagt jeweils ohne Gegenstimmen NEIN zur «Selbstbestimmungsinitiative» und JA zur Anpassung des allgemeinen Teils des Sozialversicherungsrechts (Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten). Die «Hornkuhinitiative» wird sehr deutlich abgelehnt. Die FDP Nidwalden folgt damit den Abstimmungsempfehlungen der FDP Schweiz.

Rund 50 Mitglieder der FDP Nidwalden nutzen die Gelegenheit um sich an der ordentlichen Parteiversammlung in Stans über die kommenden eidgenössischen Abstimmungen zu informieren und die Parolen der FDP Nidwalden zu fassen. Nicht fehlen durfte an dieser Versammlung natürlich ein Rückblick auf die Nominationsversammlung für die Bundesrats-Ersatzwahl vom 5. Dezember.

Die Initiative «Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)» wurde vom Nidwaldner Nationalrat Peter Keller, SVP, vorgestellt. Ständerat Hans Wicki erläuterte danach den versammelten Mitglieder, weshalb die Initiative zwar gut töne, aber in Wirklichkeit eine Mogelpackung ist. Ein Ja zur Selbstbestimmungsinitiative zerstört den Ruf der Schweiz als verlässliche Vertragspartnerin und führt zur internationalen Isolation; sie schafft Rechtsunsicherheit und verspielt damit ein gewichtiger Trumpf der Exportnation Schweiz. Nicht zuletzt ist die Initiative ein Frontalangriff auf die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und verrät damit die humanitäre Tradition der Schweiz. Diese Argumente überzeugten auch die FDP Nidwalden, die im Anschluss an die Diskussion ohne Gegenstimmen die NEIN-Parole zur Selbstbestimmungsinitiative fasste.

Die FDP Nidwalden fasste ebenfalls die NEIN Parole zur Hornkuhinitiative. Diese Entscheidung beruhte insbesondere auf den Argumenten, dass eine Annahme der Initiative sich eher negativ auf das Tierwohl auswirken würde, was auch vom Kantonstierarzt Dr. Andreas Ewy bestätigt wurde. Vor allem aber gehört eine Bestimmung wie die Initianten sie wollen nicht in unsere Bundesverfassung und es wurde befürchtet, dass diese zusätzlichen – zweifelhaften – Subventionen zulasten wichtigerer Anliegen eingeführt würden.

Ausführlich und durchaus kontrovers wurde auch die Änderung des allgemeinen Teils des Sozialversicherungsrechts diskutiert. Den anwesenden Mitgliedern stellte sich die Frage der Gewichtung von Missbrauchsbekämpfung gegenüber dem Persönlichkeitsschutz. Das Pro-Referat von Heinz Metz, FDP Ennetbürgen, überzeugte die Versammlung: Die Anzahl der Überwachungen wird sich im Rahmen der bereits früher (gemäss Bundesgericht ohne ausreichende Gesetzesgrundlage) durchgeführten Überwachungen halten.

Der Schutz der Privatsphäre ist im Gesetz ausreichend sichergestellt und auch die Position der Überwachten verbessert sich deutlich gegenüber dem früheren Zustand. Die FDP Nidwalden beschliesst ohne Gegenstimme die JA-Parole zur Änderung des Sozialversicherungsgesetztes.

Stefan Bosshard / 31. Oktober 2018


Kontakt:                                                         

Stefan Bosshard, Präsident FDP.Die Liberalen Nidwalden, +41 79 243 10 06