Chance Steuerreform - es geht um viel!

Am 9. Februar 2020 stimmen wir im Kanton Thurgau über die Änderung des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuern ab. Gegen die Vorlage wurde das Ratsreferendum ergriffen. Für die beiden freisinnigen Kommissionsmitglieder Brigitte Kaufmann und Kristiane Vietze geht es bei dieser Abstimmung weit mehr als nur um eine Anpassung des Steuersatzes für Thurgauer Unternehmen.

 

Wie «sexy» ist es eigentlich für junge, gut ausgebildete Menschen, im Thurgau zu arbeiten? Gibt es genügend attraktive und innovative Arbeitsplätze? Was können wir tun, um den «brain drain» in unsere Nachbarkantone zu stoppen? Diese Fragen sind nach Auffassung von Kantonsrätin Brigitte Kaufmann nicht einfach rhetorisch gemeint. Ein gutes Unternehmersteuergesetz kann sehr wohl ein Instrument einer zukunftsgerichteten und für unsere Kinder nachhaltigen Politik sein. Wurde dieses Ziel erreicht? «Teils, teils», meint die freisinnige Vertreterin aus Uttwil, mit der Reduktion des Steuersatzes für juristische Personen von 4,0 auf 2,5 Prozent falle man im interkantonalen Ranking von Platz 9 auf Platz 12 zurück, und bei der Privilegierung von Forschung und Entwicklung hätte man sich aus liberaler Sicht das Maximum von 150 statt nur 130 Prozent vorstellen können.

Um der Menschen willen

Trotzdem sprechen die beiden Kommissionsmitglieder von einem ausgewogenen Paket. In der Debatte im Grossen Rat und bereits in der vorberatenden Kommission war die Höhe des Steuersatzes umstritten. Die FDP hätte einen Satz von 2,0 begrüsst. «Ein möglichst steuerfreundliches Umfeld ist eine wichtige Chance für unseren Kanton und betrifft dessen Attraktivität direkt. Die Steuerbelastung ist ein wesentlicher Standortfaktor. Jedes Unternehmen steht in einem Wettbewerb und muss profitabel sein, um investieren zu können. Es genügt nicht, die Unternehmen einfach hier zu halten, wir müssen mittelfristig auch neue Arbeitsplätze schaffen können», betont die freisinnige Unternehmerin und Kantonsrätin Kristiane Vietze aus Frauenfeld. In der Debatte um die Höhe des Steuerfusses sind natürlich auch die kurzfristigen Ausfälle für die Gemeinden ein Thema. Anders Stokholm, Stadtpräsident Frauenfeld und Fraktionschef, bringt es auf den Punkt: «Der Wirtschaftsstandort generiert ja nicht nur juristisches, sondern dank der Arbeitsplätze auch natürliches Steuersubstrat. Und dieser Wirtschaftsstandort ist unter starkem Druck: Industrie, Handel und Gewerbe kämpfen mit einem starken Franken, mit dem zunehmenden Protektionismus von USA und China, mit dem Einkaufstourismus, dem Fachkräftemangel usw. Der Wirtschaftsstandort Thurgau braucht unsere Unterstützung, nicht um der Wirtschaft willen, sondern wegen der Arbeitsplätze, und das heisst letztlich um der Menschen im Thurgau willen.»

Ein Ja am 9. Februar 2020

In der Schlussabstimmung im Grossen Rat wurde die Vorlage deutlich mit 78 zu 38 Stimmen angenommen. Die SVP-Fraktion hat das Ratsreferendum unterstützt und damit die Volksabstimmung bewirkt. Die FDP-Fraktion war gegen das Ratsreferendum. Es ist der verfassungsmässige Auftrag des Parlamentes, Gesetze zu beraten und zu verabschieden. In der Volksabstimmung setzt sich die FDP-Fraktion nun mit voller Kraft für die Vorlage ein. Es geht um viel. Bei einem Scheitern, so Brigitte Kaufmann und Kristiane Vietze, müsse davon ausgegangen werden, dass elementare Teile der Vorlage, wie zum Beispiel die unveränderte Teildividendenbesteuerung, eine zweite Debatte im Grossen Rat nicht überstehen würden. Unterstützen Sie deshalb die FDP engagiert im Abstimmungskampf für eine ausgewogene Steuerreform im Thurgau!

 

Dem überparteilichen Komitee beitreten: www.steuerpaket-ja.ch

 


 

Steuergesetzrevision - Das Bestmögliche für den Thurgau

 

Was beinhaltet das Paket?

  • Abschaffung der Steuerprivilegien für Statusgesellschaften (Domizil-, Verwaltungs- und Holdinggesellschaften)

 

Mit dem Ziel, Arbeitsplätze zu sichern und zu schaffen:

  • Senkung des Gewinnsteuersatzes von 4,0 auf 2,5 %
  • Forschungs- und Entwicklungsprivilegierung (Up-lift von 30 %)
  • Steuerliche Entlastung von Gewinnen aus Patenten (Patentbox, Ermässigung von 40 %)
  • Separate Besteuerung vormals steuerfreier stiller Reserven zu einem Sondersatz von 0,5 % während 5 Jahren
  • Unveränderter Teilbesteuerungsabzug von 40 %
  • Kapitalsteuersatz wird auf 0,15 ‰ gesenkt (Mindeststeuer von Fr. 200.–)
  • Einschränkung: Entlastungsbegrenzung (mindestens 50 % des ausgewiesenen Gewinns werden besteuert)

 

Mit dem Ziel, Familien und den Mittelstand zu entlasten:

  • Erhöhung der Kinderdrittbetreuungskosten von Fr. 4000.– auf Fr. 10 100.–
  • Erhöhung Versicherungsabzug: Ehepaare von Fr. 6200.– auf Fr. 7000.–, übrige Steuerpflichtige von Fr. 3100.– auf Fr. 3500.– und Kinder von Fr. 800.– auf Fr. 1000.–
  • Erhöhung der Ausbildungszulage von monatlich Fr. 250.– auf Fr. 280.–
  • Anrechnung einer Steuergutschrift von Fr. 100.– pro Kind auf den zu zahlenden Steuerbetrag

 

Argumente für ein JA

  • Ein Ja schafft Rechtssicherheit. Mit einem Ja kann das Gesetz im Jahr 2020 in Kraft treten. Nach mehreren Jahren politischer Unsicherheit mit der USR III, der STAF und den kantonalen Anpassungen haben Unternehmen endlich Rechtssicherheit.
  • Es ist ein Ja zu einem ausgewogenen Paket.
  • Die Reduktion des Steuersatzes von 4,0 auf 2,5 % kommt allen juristischen Personen zugute, auch den KMU, welche in den vergangenen Jahren nicht privilegiert besteuert wurden.
  • Der Kanton Thurgau hat stabile Finanzen. Die Steuerrevision ist bereits in das Budget 2020 eingerechnet. Kanton und Gemeinden können die kurzfristigen Ausfälle verkraften.
  • Das Paket enthält Massnahmen für Unternehmen und Private.
  • Höhere Abzüge für Versicherungsprämien (Krankenkassen) entlasten den Mittelstand.
  • Die Steuergutschrift für Kinder ist ein neues sozialpolitisches Instrument.
  • Ein JA ist eine Chance für unseren Kanton: für Arbeitsplätze und Wertschöpfung im Thurgau!

Dem überparteilichen Komitee beitreten: www.steuerpaket-ja.ch